Vorgespräch zwischen Unternehmensleitung und Berater*in
In einem kostenfreien und vertraulichen Vorgespräch machen wir uns ein Bild von der Situation in Ihrem Unternehmen, empfehlen ein mögliches Vorgehen und informieren Sie über Beratungsangebote, Fördermöglichkeiten und Honorare. Es ist sinnvoll das Gespräch mit der Outplacement Beratung vor den Trennungsgesprächen zu führen.
Leistungen in der Kündigungsphase
- Information und Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und betroffenen Mitarbeiter
- Unterstützung beim Abschluss des Aufhebungsvertrags und bei rechtlichen Fragen
- Unterstützung bei der Antragsstellung für Fördermöglichkeiten
- Konzeption des Maßnahmenpakets (Einzel-, Gruppen- oder E-Outplacement)
- Abfedern der emotionalen Belastungssituation auf beiden Seiten
- Organisation der Trennungsgespräche
Vertragskonstellation
- Sie schließen mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis, in dem u. a. der Zeitpunkt des Ausscheidens, das Outplacement, die Freistellung, ein Incentive für ein früheres Ausscheiden und eine etwaige Abfindung geregelt sind.
- Sie schließen mit uns einen Vertrag über die Outplacement-Beratung für den Arbeitnehmer. Das Outplacement beginnt zu dem im Vertrag genannten Datum.
Optionen & Kosten
Optionale Beratungskontingente
Sind für viele KMUs praktikabel. Vereinbart wird ein festes Beratungskontingent (Stunden bzw. Tage), die sich der betroffene Mitarbeiter frei einteilen kann. Das erhöht die Vermittlungschancen für die Betroffenen.
Unbefristete Verträge mit Vermittlungsgarantie
Das Outplacement findet so lange statt bis der/die Gekündigte einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, oder auch bis zum Ende der Probezeit im neuen Job. Die Honorarkosten entsprechen in der Regel 20 bis 25 Prozent des Bruttojahreseinkommens des Gekündigten.